Zollbestimmungen
Wer die Welt bereisen möchte, erhält viele neue Eindrücke, lernt spannende Kulturen kennen und muss sich auf unterschiedliche Einreisebestimmungen einstellen. Für die Vorbereitungen auf den nächsten Urlaub nehmen sich die meisten Menschen viel Zeit – nur die wenigsten machen sich Gedanken über die Rückreise. Was Sie auf Ihrer nächsten Reise nach Ägypten mitführen und auf der Heimreise wieder ausführen dürfen, sollte Ihnen im Vorfeld bekannt sein, damit Sie beim Zoll keine böse und teure Überraschung erwartet.
Zollbestimmungen zur Einreise nach Ägypten (Nicht-EU-Land)
Wer als deutscher Staatsbürger nach Ägypten reisen will, braucht für die Einreise einen gültigen Reisepass – oder alternativ einen Personalausweis mit zwei biometrischen Passfotos für die bei Ankunft erteilte Einreisekarte. Zudem besteht Visumspflicht.
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Aber was dürfen Sie nach Ägypten einführen und was aus dem Urlaub mitbringen? Wenn Sie ein Land außerhalb der Europäischen Union bereisen, gelten für die Ein- und Ausreise strengere Zollbestimmungen als innerhalb der EU.
Private Gegenstände
Für die Einreise nach Ägypten dürfen Sie alle persönlichen und für den privaten Gebrauch gedachten Gegenstände wie Smartphone, Fotoapparat, Laptop oder Schmuck zollfrei einführen. Allerdings kann es vorkommen, dass beim Zoll über bestimmte Gegenstände ein Vermerk gemacht wird, um sicherzustellen, dass Sie diese Dinge nicht vor Ort verkaufen.
Genussmittel
Die Mitnahme von Genussmitteln wie Zigaretten oder alkoholischen Getränken ist vom Zoll festgesetzt und gilt pro Person ab einem Alter von 17 Jahren:
Tabak |
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Alkohol |
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Werden die Freimengen überschritten, fallen Zollgebühren an. Für Raucher gut zu wissen: Die Preise von Zigaretten sind in Ägypten größtenteils günstiger als in Deutschland.
Waren- und Geldeinfuhr
Für Waren und Geschenke aus dem Duty-Free-Shop sowie für die Einfuhr von Devisen gelten die folgenden Werte:
Waren/Geschenke | Bis zu einem Wert von 200 US-Dollar |
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Bargeld | Maximal 1.000 Ägyptische Pfund (EGP) |
Devisen | Über einem Wert von 10.000 US-Dollar anmelden |
Die Landeswährung darf nicht höher als 1.000 Ägyptischen Pfund sein. Wechseln Sie also nicht die ganze Urlaubskasse, vor Ort gibt es ausreichend Wechselstuben und Sie können an Bankautomaten mit der Kreditkarte Geld abheben. Führen Sie Beträge in einer anderen Währung ein, müssen Sie diese ab einem Wert von 10.000 US-Dollar am Zoll anmelden.
Medikamente
Die Mitnahme einer Reiseapotheke empfiehlt sich immer – allerdings gelten hier teils strenge Regelungen, die Sie bei Nichtbeachtung im schlimmsten Fall sogar ins Gefängnis bringen können! Insbesondere bei der Mitnahme von starken Medikamenten wie Schmerz- oder Schlafmitteln, die das Bewusstsein verändern können oder unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, sollten Sie auf der Hut sein.
Informieren Sie sich vor Ihrer Reise nach Ägypten beim Auswärtigen Amt über die erlaubten Medikamente/Inhaltsstoffe, um auf Nummer sicher zu gehen. Zudem sollten Sie nur die Menge an Medikamenten einführen, die Sie auch wirklich benötigen – und zwar in der Originalverpackung und im besten Fall mit einem ärztlichen Attest in englischer Sprache.
Sonstiges
Seit April 2019 gilt für die Provinz Hurghada ein Verbot von Einwegplastik, um die Meere zu schützen.
Zollbestimmungen zur Ausreise aus Ägypten (Nicht-EU-Land) nach Deutschland
Die Koffer sind gepackt und Sie bereit für den Heimflug. Überprüfen Sie noch einmal, ob Sie nicht ausversehen etwas Unerlaubtes aus Ägypten ausführen. Bei der Rückreise von Ägypten nach Deutschland gelten die nachfolgenden Zollbestimmungen:
Reisefreimengen für Genussmittel pro Person ab 17 Jahren
Tabak und Zigaretten |
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Alkohol und alkoholische Getränke |
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Beim Überschreiten der erlaubten Freimengen fallen Einfuhrabgaben an. Die Höhe richtet sich nach dem Wert der Ware, sodass Sie Kaufbelege unbedingt aufbewahren sollten, ansonsten wird der Warenwert vom Zoll geschätzt.
Waren und Geldwerte pro Person
Souvenirs und Geschenke | |
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Für Personen bis 15 Jahre gilt ein Maximalbetrag von 175 Euro | |
Bargeld | |
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Wichtig: Der zollfreie Warenwert bezieht sich auf den Gesamtwert aus Genussmitteln und sonstigen Waren/Souvenirs/Geschenken.
Was dürfen Sie auf keinen Fall aus Ägypten (Nicht-EU-Land) ausführen?
- Kulturgüter (Teppichwaren, Steine von Kulterbstätten)
- Antiquitäten
- Pflanzen und Tiere (Korallen, Muscheln, versteinertes Holz, etc.)
- (Bei der Mitnahme erlaubter Pflanzen brauchen Sie die Erlaubnis des Pflanzenschutzamts)
Auf vielen Basaren in Ägypten werden diese Waren legal verkauft, bei Ausfuhr drohen jedoch hohe Strafen. Eine aktuelle Liste, welche Antiquitäten, Pflanzen- und Tierarten nicht aus Ägypten aus und nach Deutschland eingeführt werden, gibt es beim deutschen Zoll.
Infos des Auswärtigen Amts
Da sich die Zollbestimmungen für Ägypten jederzeit ändern können, sollten Sie vor Ihrer Reise die Seite des Auswärtigen Amts und des Zolls besuchen und die offiziellen Hinweise beachten.